Von Civic Numbers und Grundstücks-Einfahrten

Da ich heute mit Ray telefoniert habe, sind wir auch auf das Thema „Civic Numbers“ zu sprechen gekommen. Dazu möchte ich an dieser Stelle ein kurzes Zitat aus dem Red Cove Forum erwähnen:

„Ist mir eben gerade eingefallen, als ich Deinen neuesten Tagebucheintrag (Building Permit) gelesen habe:
Civic Number – für die „Todo-Liste“. Frage doch mal Deinen Bauherrn, ob er, nach Fertigstellung und Endabnahme, auch die Civic-Number beantragt und vor allem das entsprechende Schild auch besorgt.
Hatte ich damals selbst machen müssen, war ein großes Zeitaufwand ( wer macht dieses Schild etc. ).“

Die „Civic Number“ ist im Grunde genommen nichts anderes, als die Haus-Nummer. Diese Nummer richtet sich allerdings auch nach der Größe des Grundstücks und wird, soweit ich weiß, von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Building-Inspektor vergeben.
Wer hier noch genauere Informationen hat – immer her damit.
Ich muß mich allerdings nicht um die CN kümmern. Das erledigt Ray für uns. Wahrscheinlich bekommen wir diese Nummer schon in der nächsten oder übernächsten Woche.

Der zweite wichtige Punkt ist die Genehmigung für die Erteilung und Festlegung der Grundstücks-Einfahrt. Auf jeder Seite der Grundstücks-Einfahrt muß freie Sicht für 120m sein. Das dürfte für uns also kein Problem bedeuten. Raymond hat den entsprechenen Termin am kommenden Montag auf unserem Grundstück. Donnerstag findet dann ein zweites Gespräch statt, an dem die Genehmigung wohl erteilt wird. Ray sieht hier jedenfalls kein Problem. Anschließend wird dann direkt mit dem Bau der Grundstücks-Einfahrt begonnen. Ich hoffe, dass ich Euch dann die ersten Photos in zwei Wochen zeigen kann.

Noch eine kleine Information zur „Building Permit“:
Ich hatte erwähnt, dass die Genehmigung am Grundstück angebracht werden muß. Das war von meiner Seite ein Mißverständnis. In diesem Zusammenhang bedeutet „Property“ nicht Grundstück, sondern das „Haus“.
Zum jetzigen Zeitpunkt muß Ray die Baugenehmigung nur bei sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Erst wenn das Haus steht, muß Sie am Gebäude angebracht werden.