Heute folgt der zweite Teil von unserem Hausbau in Kanada.Selbst für mich ist es wieder recht spannend, die ganze Geschichte noch einmal Revue passieren zu lassen.

Montag, 19. Dezember 2005 – 21:08 Uhr
Der Kaufvertrag

Nachdem Gabi und ich uns zum Kauf des Grundstücks entschlossen hatten, ging es mit den eigentlichen Verkaufsverhandlungen erst los.
Anders als bei uns in Deutschland, verhandelt man nicht mit dem Makler oder dem Verkäufer, sondern man unterbreitet ein schriftliches Gegenangebot. Zumindest war das in unserem Fall so. In diesem Angebot wurden dann unsere Kaufbedingungen festgehalten (Vermessung des Grundstücks, Bauland, Gültigkeit des Angebots etc.) und Punkt für Punkt einzelnen signiert. Dieses Angebot hat dann Sherry (unsere Maklerin) dem Verkäufer unterbreitet. In unserem Fall hatte der Verkäufer 24 Stunden Zeit sich unser Gegenangebot zu überlegen. Diese Vorgehensweise war für mich schon schwer zu akzeptieren, zumal ich den Verkäufer am liebsten angerufen hätte und mit ihm am Telefon „rumgedealt“ hätte. Das scheint im kanadischen Geschäft allerdings in der Form nicht üblich zu sein. So mussten wir uns also genau überlegen, welchen Preis wir anbieten wollten. Bei einem zu niedrigen Preis hätte der Verkäufer ja auch ablehnen können ohne ein weiteres Angebot von uns zu akzeptieren. Auch das soll schon vorgekommen sein.

24 Stunden mußten wir also warten, bis Sherry uns mitteilen konnte, dass alles ok wäre. Diese Wartezeit war alles andere als prickelnd. Die unmöglichsten Gedanken gehen einem da durch den Kopf: wahrscheinlich ist der Verkäufer für 6 Wochen in Europa und erst einmal nicht zu erreichen…
Am Ende war dann doch alles klar.

Bis Juli sollte der Kaufvertrag komplett in trockenen Tüchern sein. Schließlich musste ja nur noch das Grundstück vermessen werden. Dann kam aber der „Canadian Way of Life“ voll zum Tragen. Es dauert halt alles ein bisschen länger. Ich meine, es musste ja nur eine „Wiese“ vermessen werden und nicht ein riesiges Sumpfgebiet. Mitte November waren dann aber doch alle Unterlagen vollständig und der Grundbuch-Eintrag konnte erfolgen. Mittlerweile gewöhnen wir uns aber an diesen ruhigeren Pulsschlag.

Fortsetzung folgt